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Ergänzung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsordnung

Mail des Landessportverbandes Schleswig - Holstein (LSV) vom 03.03.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 in Ergänzung zu unserer E-Mail vom 28. Februar 2021 zur neuen Landesverordnung – gültig vom 1. bis 7. März 2021 – haben wir soeben die Information aus dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung erhalten, das die sog. FAQs noch einmal geändert worden sind. Diese wichtige Neuigkeit möchten wir umgehend an Sie weiterleiten:

(…) Die Regelung gilt sowohl für den Freizeit- als auch Breiten-, Leistungs- und Spitzensport (zu den Ausnahmemöglichkeiten im Profisport oder für Berufssportler:innen siehe "Welche Regelungen gelten für Kader-, Profi- und Berufsportler:innen?") sowie für den Tiersport für sämtliche ausgeübte Sportarten. In den genannten Personenkonstellationen, unter denen derzeit Sport betrieben werden darf, ist der Mindestabstand zueinander nicht einzuhalten, sodass auch Kontaktsport gemeinsam betrieben werden kann (nicht jedoch Mannschafts- oder Gruppensport). (…)
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html;jsessionid=799CEAF5E9146129D5C35E004DD8CBA7.delivery2-master

Bei Fragen und Anregungen kontaktiert uns gerne über das Kontaktformular oder direkt per Mail.

Sportliche Grüße & bleibt gesund,

euer Vorstand