Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren 

SEPA-Lastschriftverfahren - Was ist das? 

Es handelt sich um einen Standard für Lastschriftverfahren, der EU-weit gilt. Das SEPA-Lastschriftverfahren löste 2014 das alte Lastschriften-System ab und ist seitdem gängige Praxis, um eine regelmäßige Beitragszahlung zu gewährleisten.

Wird ein SEPA-Basis-Lastschriftverfahren als Zahlungsart gewählt, bestätigt das Mitglied eures Vereins, dass der Zahlungsempfänger (= der Verein) Lastschriften von dem jeweiligen Konto abbuchen darf – das Mitglied erteilt somit ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Somit löst der Zahlungsempfänger die Zahlung aus – nicht der Zahler. Darüber hinaus kann das Mitglied angeben, ob die Zahlung einmalig ist oder Zahlungen regelmäßig vom Verein eingezogen werden dürfen.

SEPA-Lastschriftverfahren für den Verein - Warum? 

Die Arbeit mit SEPA-Lastschriften ist super praktisch, denn alle können sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren, weil die Beiträge automatisch und pünktlich eingezogen werden. 

Wer hat nicht schon einmal eine Rechnung vergessen und vielleicht sogar etwas verspätet überwiesen? Die Mitgliedsbeiträge werden zudem immer in der richtigen Höhe eingezogen. Fehler, wie sie beispielsweise bei einer Überweisung passieren können, bleiben aus.

Widerruf einer SEPA-Lastschrift ist möglich 

Sollte einmal etwas nicht stimmen, hat das Mitglied Anspruch, der Lastschrift zu widersprechen.  Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen einen Einwand vorbringen und die Lastschrift widerrufen. Somit bleibt das SEPA-Lastschriftverfahren für beide Seiten ohne Risiko.

Was ist erforderlich für ein SEPA-Lastschriftverfahren? 

Der Verein benötigt dazu eine eigene „Gläubiger-ID“ (Gläubiger-Identifikationsnummer). Diese wird benötigt, um dem Mitglied und seiner Bank u. a. zu ermöglichen, die Richtigkeit der SEPA-Lastschrift zu prüfen. Die Gläubiger-ID kann ganz einfach bei der Vereinsbank beantragt werden. Parallel sollte das Konto für SEPA-Lastschriften freigeschaltet sein.

Darüber hinaus, benötigt man die IBAN des Mitglieds. Der BIC ist nicht zwingend notwendig, wenn die IBAN mit „DE“ beginnt, kann aber dennoch mit hinterlegt werden.

Zudem muss eine Mandatsreferenz vergeben werden. Hierbei kann es sich bspw. um die Mitgliedsnummer handeln. Alternativ dazu kann man sich auch dafür entscheiden, fortlaufende Nummern als Referenz zu verwenden, was dann jedoch eine neue Verwaltungsaufgabe kreiert.

Weiterhin muss ein festes Fälligkeitsdatum vereinbart bzw. festgelegt werden.

Grundsätzlich ist ein SEPA-Lastschriftmandat nur gültig wenn es in Schriftform erteilt wurde. Dies kann klassisch mit Stift und Papier oder über ein Online-Formular erfolgen.

Quelle: Buhl